Um ein zugelassener Ausbildungsbetrieb der IHK zu werden, müssen Sie folgende Schritte beachten:
- Anerkennung als Ausbildungsbetrieb: Zunächst müssen Sie von der IHK als Ausbildungsbetrieb anerkannt werden. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen IHK stellen. Die IHK prüft dabei Ihre Eignung als Ausbildungsbetrieb anhand von verschiedenen Kriterien wie zum Beispiel Ihrer fachlichen Kompetenz, Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder der Eignung Ihrer Ausbilder.
- Auswahl des Ausbildungsberufs: Sie müssen sich für einen oder mehrere Ausbildungsberufe entscheiden, in denen Sie ausbilden möchten. Dabei müssen Sie sicherstellen, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um in diesem Beruf ausbilden zu dürfen.
- Abschluss eines Ausbildungsvertrags: Sie müssen mit Ihrem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag abschließen, der alle wichtigen Informationen zur Ausbildung enthält, wie z.B. Dauer der Ausbildung, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und vieles mehr.
- Eintragung ins Verzeichnis der Ausbildungsbetriebe: Wenn Sie als Ausbildungsbetrieb von der IHK anerkannt wurden, werden Sie in das Verzeichnis der Ausbildungsbetriebe eingetragen.
- Durchführung der Ausbildung: Sie sind nun berechtigt, Auszubildende in Ihrem Betrieb auszubilden. Dabei müssen Sie sich an die Vorgaben der Berufsschule sowie die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes halten.
- Abschlussprüfung: Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt. Wenn Ihr Auszubildender diese erfolgreich besteht, erhält er einen anerkannten Berufsabschluss.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Zulassung als Ausbildungsbetrieb je nach Branche und Beruf unterschiedlich sein können. Daher sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen IHK über die genauen Anforderungen informieren.