Um eine uneinbringliche Forderung in LExoffice zu verbuchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie Sie Ihre Buchhaltung führen.
Eine Möglichkeit besteht darin, die Forderung als uneinbringlich abzuschreiben. Dazu können Sie die offene Forderung ausbuchen und eine neue Buchung erstellen, in der Sie die Forderung als Verlust buchen. Dies geschieht in der Regel über ein Konto für uneinbringliche Forderungen oder ein Konto für Verluste aus Forderungsausfällen. Sie können die Buchung über die Funktion „Neue Buchung“ erstellen und das entsprechende Konto auswählen. Geben Sie den Betrag der uneinbringlichen Forderung als negativen Wert ein, um den Verlust zu buchen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die uneinbringliche Forderung als „Ausfall“ zu verbuchen. Dazu können Sie eine Buchung erstellen, in der Sie das Konto „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ belasten und das Konto „Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ gutschreiben. Der Betrag der Buchung entspricht dem Betrag der uneinbringlichen Forderung. Dies wird als Teil der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht und beeinflusst das Ergebnis des Unternehmens.
Es ist empfehlenswert, sich bei der Buchung von uneinbringlichen Forderungen von einem Steuerberater oder Buchhalter beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Buchung korrekt und rechtmäßig erfolgt.
Um eine uneinbringliche Forderung in Lexoffice zu verbuchen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie die Forderung ursprünglich gebucht wurde:
- Wenn die Forderung als offene Rechnung gebucht wurde:
- Öffnen Sie die offene Rechnung, für die Sie eine uneinbringliche Forderung verbuchen möchten.
- Klicken Sie auf „Aktionen“ und wählen Sie „Forderung ausbuchen“.
- Wählen Sie „Uneinbringlich“ als Grund aus und bestätigen Sie die Buchung.
- Wenn die Forderung als bezahlte Rechnung gebucht wurde:
- Öffnen Sie die bezahlte Rechnung, für die Sie eine uneinbringliche Forderung verbuchen möchten.
- Klicken Sie auf „Aktionen“ und wählen Sie „Gutschrift erstellen“.
- Erstellen Sie eine Gutschrift mit dem gleichen Betrag wie die Rechnung und wählen Sie „Uneinbringlich“ als Grund aus.
- Buchen Sie die Gutschrift.
In beiden Fällen wird die Forderung ausgebucht und der offene Betrag wird auf Null gesetzt. Es empfiehlt sich, eine Dokumentation über den Grund der uneinbringlichen Forderung zu führen, um sie im Bedarfsfall vorlegen zu können.