Die wichtigsten Grundpfeiler zum Datenschutz basieren auf rechtlichen, organisatorischen und technischen Prinzipien, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten geschützt und verantwortungsvoll verarbeitet werden. Hier sind die zentralen Grundpfeiler:
1. Rechtmäßigkeit, Transparenz und Fairness
- Rechtmäßigkeit: Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer rechtlichen Grundlage basieren (z. B. Einwilligung, Vertragserfüllung, berechtigtes Interesse).
- Transparenz: Betroffene müssen klar darüber informiert werden, welche Daten gesammelt werden, warum und wie sie verwendet werden.
- Fairness: Datenverarbeitung darf keine unangemessenen oder nachteiligen Auswirkungen auf die Betroffenen haben.
2. Zweckbindung
- Daten dürfen nur für spezifische, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben werden.
- Eine Nutzung für andere Zwecke ist nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage zulässig.
3. Datenminimierung
- Es sollen nur die Daten erhoben werden, die tatsächlich notwendig sind, um den festgelegten Zweck zu erreichen.
4. Richtigkeit
- Personenbezogene Daten müssen korrekt und auf dem neuesten Stand sein.
- Falsche oder unvollständige Daten müssen unverzüglich berichtigt oder gelöscht werden.
5. Speicherbegrenzung
- Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie es für die Erfüllung des Zwecks erforderlich ist.
- Es müssen klare Löschfristen oder Löschmechanismen definiert werden.
6. Integrität und Vertraulichkeit
- Daten müssen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung geschützt werden.
- Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsrichtlinien.
7. Rechenschaftspflicht
- Verantwortliche Stellen müssen nachweisen können, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten.
- Dies umfasst Dokumentation, Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn erforderlich.
8. Betroffenenrechte
- Betroffene Personen haben Rechte wie:
- Auskunftsrecht: Wissen, welche Daten verarbeitet werden.
- Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung.
- Recht auf Datenübertragbarkeit.
- Widerspruchsrecht: Gegen die Verarbeitung ihrer Daten Einspruch einzulegen.
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
9. Privacy by Design und Privacy by Default
- Privacy by Design: Datenschutzmaßnahmen müssen von Anfang an in alle Prozesse und Systeme integriert sein.
- Privacy by Default: Die Standardeinstellungen müssen den höchstmöglichen Datenschutz gewährleisten.
10. Internationale Regelungen und Datentransfers
- Bei der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer müssen angemessene Schutzmaßnahmen gewährleistet sein (z. B. Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsentscheidungen der EU).
Diese Grundpfeiler bilden die Basis für die Einhaltung des Datenschutzes und sind besonders in der EU durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt.
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