Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Überblick
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre aller Bürger innerhalb der EU regelt. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft und ersetzt die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG. Ziel der DSGVO ist es, einheitliche Datenschutzstandards innerhalb der EU zu schaffen und den Schutz personenbezogener Daten zu stärken.
Ziele der DSGVO
- Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen: Sicherstellung eines hohen Datenschutzniveaus und Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen.
- Harmonisierung der Datenschutzgesetze in der EU: Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für die Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Förderung des freien Datenverkehrs innerhalb des Binnenmarktes: Beseitigung der Hindernisse für den freien Datenverkehr durch einheitliche Datenschutzregelungen.
Wichtige Bestimmungen
- Grundsätze der Datenverarbeitung
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Daten dürfen nur rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in transparenter Weise verarbeitet werden.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden.
- Datenminimierung: Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das notwendige Maß beschränkt sein.
- Richtigkeit: Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.
- Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
- Integrität und Vertraulichkeit: Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet.
- Rechte der betroffenen Personen
- Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob personenbezogene Daten von ihnen verarbeitet werden, und wenn ja, Zugang zu diesen Daten und bestimmten Informationen zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung: Betroffene Personen haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Betroffene Personen haben das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter bestimmten Umständen haben betroffene Personen das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten zu verlangen.
- Recht auf Datenübertragbarkeit: Betroffene Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln.
- Widerspruchsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen.
- Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei risikobehafteten Verarbeitungen müssen Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Verantwortliche müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden, der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
- Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Verantwortliche müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um Datenschutzprinzipien bereits bei der Gestaltung von Verarbeitungstätigkeiten zu berücksichtigen.
- Datenschutzbeauftragte
- Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen durchführen oder besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang verarbeiten.
- Durchsetzung und Sanktionen
- Bußgelder: Bei Verstößen gegen die DSGVO können Aufsichtsbehörden hohe Geldbußen verhängen, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen können, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
- Rechtsbehelfe und Schadensersatzansprüche: Betroffene Personen haben das Recht auf Rechtsbehelfe und Schadensersatzansprüche bei Datenschutzverstößen.
Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO stellt sicher, dass personenbezogene Daten innerhalb der EU einheitlich und sicher verarbeitet werden und stärkt die Rechte der betroffenen Personen erheblich. Unternehmen und Organisationen müssen umfangreiche Maßnahmen ergreifen, um die Vorschriften der DSGVO einzuhalten und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.