Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Überblick
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale Datenschutzgesetz in Deutschland. Es ergänzt die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und enthält spezifische nationale Vorschriften, um den Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre der Bürger zu gewährleisten.
Ziele des BDSG
- Schutz der Persönlichkeitsrechte: Sicherstellung, dass personenbezogene Daten nur rechtmäßig und in einer Weise verarbeitet werden, die den Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen gewährleistet.
- Regelungen zur Datenverarbeitung: Vorgabe von Anforderungen und Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche und private Stellen.
- Rechte der Betroffenen: Festlegung von Rechten für betroffene Personen, wie Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht und Recht auf Löschung.
- Datenschutzbeauftragte: Verpflichtung von Unternehmen und öffentlichen Stellen, Datenschutzbeauftragte zu benennen, die die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen überwachen.
Wichtige Bestimmungen
- Grundsätze der Datenverarbeitung
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz: Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies rechtmäßig ist, die Verarbeitung transparent erfolgt und nach Treu und Glauben geschieht.
- Zweckbindung: Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zwecken unvereinbaren Weise weiterverarbeitet werden.
- Datenminimierung: Erhebung personenbezogener Daten muss dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein.
- Richtigkeit: Personenbezogene Daten müssen sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein.
- Speicherbegrenzung: Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.
- Rechte der betroffenen Personen
- Auskunftsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wenn ja, Zugang zu diesen Daten und bestimmten Informationen zu erhalten.
- Recht auf Berichtigung: Betroffene Personen haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
- Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Betroffene Personen haben das Recht, die Löschung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter bestimmten Umständen können betroffene Personen die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Widerspruchsrecht: Betroffene Personen haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
- Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter
- Technische und organisatorische Maßnahmen: Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau der Daten zu gewährleisten.
- Datenschutz-Folgenabschätzung: Bei bestimmten risikoreichen Verarbeitungen müssen Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen.
- Meldung von Datenschutzverletzungen: Verantwortliche müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde melden.
- Datenschutzbeauftragte
- Unternehmen und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie ständig mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen oder wenn sie besonders sensible Daten verarbeiten.
Quellen
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Bestimmungen des BDSG sorgen für einen umfassenden Schutz der personenbezogenen Daten in Deutschland und stellen sicher, dass die Datenschutzrechte der Bürger gewahrt bleiben.